II. Eine wahrheitsgemäße Antwort des Bewerbers ist demnach Pflicht. Da der Arbeitgeber selber zugegeben habe, die Frage nach der Schwerbehinderung sei praktisch seinerzeit irrelevant gewesen, kann die Lüge der Arbeitnehmerin auf diese Frage … Bereite dich auf die 33 häufigsten Fragen im Bewerbungsgespräch vor. Darf der Arbeitgeber während des Vorstellungsgesprächs nach einer Behinderung fragen? falschen Angaben (BAG 2 AZR 369/10). Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn eine Schwerbehinderung ausnahmsweise der Ausübung der vertraglich vorgesehenen Tätigkeit entgegensteht. Zudem besteht ein Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen … aussichtsreich ist. 2 AZR […] So auch der konkrete Fall: Falsche Angaben im Personalfragebogen. Tatsächlich darf der Personaler im Vorstellungsgespräch eigentlich nicht nach dem früheren beziehungsweise aktuellen Gehalt fragen. Zumeist wird das Vorliegen einer Schwerbehinderung aber auch bereits aus den Bewerbungsunterlagen deutlich. By Arbeits-ABC Redaktion 9. Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung bzw. Nicht zulässig ist hingegen die Frage, auf was die Schwerbehinderung beruht, wenn dies nicht ohn e weiteres offensichtlich ist. Dabei gilt, dass vor einem Vorstellungsgespräch, sowie während des Gesprächs und auch innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses die Frage nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderung … Beim Vorstellungsgespräch kommt es häufig vor, dass der Arbeitgeber Fragen stellt und Arbeitnehmer nicht genau weiß, ob diese Fragen zulässig sind und er diese beantworten muss. Eine Frage nach einer möglichen Einschränkung sollte in Zusammenhang mit einer konkreten Arbeitstätigkeit stehen. Anfechtung rechtfertigt (Urteil vom 7. Muss man nun alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung bzw. Dezember 2011. Die Frage nach einer Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch - Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten? entsprechend reagieren zu können. Hier könnte es zu Problemen mit dem AGG kommen. Genau wie bei Schwangerschaften und Religionszugehörigkeit ist auch die Frage nach Behinderungen im Bewerbungsgespräch unzulässig und stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers dar. Die abstrakte Frage nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderung ist hierfür nicht erforderlich und daher unzulässig. Bislang hält die Rechtsprechung die Frage nach einer bestehenden Schwerbehinderung für zulässig, auch wenn die Behinderung keinen Einfluss auf die Erbringung der Arbeitsleistung hat (BAG vom 03.12.1998 – 2 AZR 754/97). Seit der Einführung des § 164 SGB IX dürfte diese Frage im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs nicht mehr zulässig sein. Allerdings darf der Arbeitgeber in Einzelfällen danach fragen. Für die Frage ob im Vorstellungsgespräch nach einer Schwerbehinderung gefragt werden darf, ist ein Urteil in dem es um das Fragerecht im (länger als 6 Monate) bestehenden Arbeitsverhältnis zur Vorbereitung einer Kündigung geht, eher weniger hilfreich, da bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses dieses noch nicht besteht und in der Regel auch eine Kündigung (noch) nicht vorbereitet wird. Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18. I. Allgemeines zur Zulässigkeit von Fragen im Vorstellungsgespräch Immer wieder müssen Gerichte daher beurteilen, ob die Frage zulässig oder unzulässig … Im Rahmen des Bewerbungsprozesses sollte sich der Arbeitnehmer zunächst über das Fragerecht informieren und bei spezifischen Fragen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht um Rat ersuchen. Vorsicht bei der Verneinung einer Schwerbehinderung 4 Satz 1 Nr. Für mich widerspricht das dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. Ist die Frage nach einer Krankheit im Vorstellungsgespräch zulässig? Erst im Vorstellungsgespräch kommt das Thema zur Sprache. Es gibt einige Fragen, die im Vorstellungsgespräch vorkommen können, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig sind, da sie bestimmte persönliche Bereiche betreffen. #Fragen im Vorstellungsgespräch 10 Fragen zum Studium. Arbeitgeber sollten davon ausgehen, dass die tätigkeitsneutrale Frage nach einer Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren unzulässig ist und der Mitarbeiter deshalb lügen darf. Die meisten dieser Fragen sind rechtlich nicht zu beanstanden. Juli 2011, Az. Seit der Einführung des § 164 SGB IX dürfte diese Frage im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs nicht mehr zulässig sein. Achtung: Sie ist grundsätzlich unzu- Arbeitgeber dürfen Stellenbewerber nicht nach einer Schwerbehinderung fragen, denn das wäre eine behinderungsbedingte Diskriminierung. Wer sich jedoch dafür entscheidet, mit offenen Karten zu spielen, hat dafür genau zwei Stellen in der Bewerbungsmappe an denen er das „Geheimnis“ lüften darf: im Bewerbungsschreiben oder auf der … Ein eigener Fragenblock, wie im Szenario 1, ist in diesem Fall rechtlich von Ihrer Seite nicht möglich. SGB IX , zulässig. Im September besetzte die Beklagte die Stellen, eine davon mit einem Schwerbehinderten, der ebenfalls zunächst ein Absageschreiben erhalten hatte. ... dass der Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis nach einer Schwerbehinderung fragen darf, wenn es um die Vorbereitung einer Kündigung geht. Die Frage, ob eine Schwerbehinderu ng vorliegt, ist im Vorstellungsgespräch zulässig. Fragen nach der Schwerbehinderung Bisher hatte Ihr potenzieller Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt der besonderen gesetzlichen Verpflichtungen, die mit der Einstellung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers einhergehen, ein beinahe uneingeschränktes Fragerecht – selbst dann, wenn die Schwerbehinderung für die auszuübende Tätigkeit nicht von Bedeutung war. ggf. Das BAG hatte nicht darüber zu entscheiden, ob die umstrittenen Frage nach einer Schwerbehinderung bei einem Vorstellungsgespräch überhaupt gestellt werden darf. Allenfalls darf der Arbeitgeber durch konkrete Fragen sicherstellen, dass ein Bewerber nicht objektiv vollkommen ungeeignet für die zu besetzende Stelle ist. Mit freundlicher Unterstützung von PwC.Was erwartet mich im Vorstellungsgespräch und wie kann ich Vorbereitungen dafür treffen? Das Bundesarbeitsgericht durfte sich vor kurzem mit der Frage herumschlagen, ob eine Lüge auf die Frage nach einer Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch eine spätere Kündigung bzw. Ob die Frage nach einer Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch zulässig ist, ist umstritten. 8. Nach Partei- und Religionszugehörigkeit darf im Regelfall auch nicht gefragt werden. nicht der Wahrheit gemäß beantwortet werden, da daraus eine Ungleichstellung abgeleitet werden kann. August 2006 kommt es zu einer Einschätzung des Fragerechts dahingehend, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung vor dem Hintergrund einer möglichen … Offenbarung der Schwerbehinderung Der schwerbehinderte Mensch ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für ihn ungünstige Umstände von sich aus mitzuteilen. Stressfragen dienen dazu, dich aus der Re-serve zu locken und … 1 SGB IX zuzulassen, um dem Arbeitgeber ein rechtstreues Verhalten zu ermöglichen, etwa im Zusammenhang mit seinen Pflichten zur behinderungsgerechten Beschäftigung (§ 81 Abs. 18 Min Lesezeit. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen. So ist weder ein behinderter Mensch noch ein schwerbehinderter Mensch von sich aus verpflichtet, seine Behinderung oder Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch oder in seiner Bewerbung auf eine Arbeitsstelle zu offenbaren. Beim Vorstellungsgespräch wird sie nach ihrem Religionsbekenntnis gefragt. Vorstellungsgespräch – der Umgang mit Fragen zur Krankheitsgeschichte. ... Ein ärztliches Gutachten oder aber auch der Schwerbehindertenausweis helfen dem Personalchef dabei, ... telefonischen Kontakt zum Personalchef aufzunehmen und nach dem Grund für die Ablehnung zu fragen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war die Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich zulässig. Zudem bedarf eine Kündigung der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Je weniger die Frage also mit der beabsichtigten Tätigkeit im Zusammenhang steht und je mehr Sie als Person ausgeforscht werden sollen, desto eher ist diese Frage als unzulässig einzustufen. Vorstellungsgespräch, das ganz gut lief. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir Ihnen in unserem Ratgeber vorstellen. Wenn aber die Frage unzulässig ist, dann darf der Behinderte konsequenterweise auch lügen! „unzulässigen” und „zulässigen” Fragen des Arbeitgebers unterschieden: Bei zulässigen Fragen muss der Bewerber wahrheitsgemäß antworten -ansonsten kann der Arbeitgeber später den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung für die Zukunft beenden. Ein schwerbehinderter Bewerber muss daher die Frage nach einer Behinderung im Bewerbungsgespräch nicht wahrheitsgemäß beantworten. Nach Gewerkschaftszugehörigkeit dürfen Sie nur ausnahmsweise fragen. Kernfrage. Im Bewerbungsgespräch oder Assessment-Center-Interview wird häufig nach Schwächen gefragt. Meiner Einschätzung nach trifft das auf viele dieser Stellenausschreibungen in Wirklichkeit nicht zu. Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch. Und selbst wenn der Arbeitgeber fragt, darf man meist eine unwahre Antwort geben: Pauschale Fragen nach Erkrankungen sind im Bewerbungsgespräch grundsätzlich unzulässig und müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das BAG hatte den Fall zu entscheiden, in der eine Arbeitnehmerin bei Einstellung im Rahmen des Personalfragebogens die Frage nach einer Schwerbehinderung verneinte, obwohl sie tatsächlich bereits zum damaligen Zeitpunkt 50 % schwer behindert war. ... Damit dieser Suchbegriff Fragen im Vorstellungsgespräch für Sie auffindbar ist. Der Umstand, dass ein schwerbehinderter Mensch, der sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben hat, nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, kann nur dann eine hinreichende Erfolgsaussicht für einen Schadenersatzanspruch nach abschlägiger Entscheidung seiner Bewerbung begründen, wenn er nicht offensichtlich... 1. Es sei denn, es besteht ein konkreter Zusammenhang zwischen der Behinderungserkrankung und dem zu besetzenden Arbeitsplatz (BAG, Urteil vom 11.11.1993, R 467/93), d. h. wenn die Behinderung bei der direkten Ausübung der Tätigkeiten einschränkt oder zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führt. Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine wesentliche und entscheidende Anforderung des konkreten Arbeitsplatzes ist. Frage: Nachdem ich nun Anlass zu der Vermutung habe, dass bei diesem Bewerbungsverfahren nicht alles den Vorschriften gemäß abgelaufen sein könnte, stellt sich mir die Frage, ob eine juristische Überprüfung des abgeschlossenen Bewerbungsverfahrens im Nachhinein überhaupt noch möglich und ggfls. Wird die Frage dennoch gestellt,5/5(6) Wann ist die Frage nach der Schwerbehinderung erlaubt . Ausnahmen bestehen, wenn die Behinderung eine Beeinträchtigung der … Bewerber müssen von sich aus im Vorstellungsgespräch nicht auf Vorstrafen hinweisen. In derartigen Fällen kann und sollte der Bewerber getrost lügen. Recht zur Lüge bei Frage nach Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch? 15. Es gibt keine Verpflichtung, Diabetes oder Schwerbehindertenausweis unaufgefordert mitzuteilen. Allgemeine Eingangsfrage Fragen wie diese können bei einer anschließenden Ablehnung des Bewerbers als Hinweis für eine Diskriminierung ausgelegt werden. Wenn Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch Bewerber nach Krankheiten beziehungsweise ihrem Gesundheitszustand fragen, greifen sie damit, rechtlich gesehen, in deren geschützte Individualsphäre ein. Schwerbehinderung: Die Frage im laufenden Arbeitsverhältnis. Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich zulässig. 18.02.2015. Erfahren Sie hier, welche Fragen laut AGG zulässig und welche unzulässig sind. Ein Urteil des Bundearbeitsgerichts gibt der Mitarbeiterin eines Softwarekonzerns Recht. ... Trotzdem: Die Frage nach den Hobbys gehört zu den unzulässigen Fragen, da sie das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers verletzt. nach Erwerb des Behindertenschutzes gemäß §§ 168 (alt: 85) ff. Das BAG hat jetzt noch einmal klargestellt, dass die falsche Antwort im Bewerbungsgespräch auf die Frage nach einer Schwerbehinderung den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen kann. Drei Tipps für die Bewerbung mit einer Behinderung: Wer sich dafür entscheidet, die Behinderung schon in der Bewerbung zu erwähnen, sollte darauf achten, sich kurz zu fassen und das Thema nicht zu sehr in den Vordergrund zu rücken. Damit schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen beim Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht benachteiligt werden, ist die Frage nach der Schwerbehinderung bzw. Auch die Frage nach einer Schwerbehinderung wird inzwischen generell in Vorstellungsgesprächen als unzulässig angesehen. sigen Frage nach der Sicherstellung der Betreuung sehr ähnelt, sollte auch diese Frage im Bewerbungsgespräch vermieden werden. ggf. Ausnahmsweise zulässig sind Fragen dazu nur dann, wenn bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten für die Tätigkeit erforderlich sind. Frage nach Schwerbehinderung doch zulässig? Das BAG hatte nicht darüber zu entscheiden, ob die umstrittenen Frage nach einer Schwerbehinderung bei einem Vorstellungsgespräch überhaupt gestellt werden darf. Häufig fragen Mandanten nach Fragen im Vorstellungsgespräch, ... Nach einer Schwerbehinderung darf nach der heutigen Rechtslage nicht mehr gefragt werden. nach Erwerb des Behindertenschutzes gemäß §§ 168 (alt: 85) ff. Die Frage nach einer Schwerbehinderung von Seiten des Arbeitgebers ist nach bisheriger Rechtsprechung durchaus zulässig. Will der Arbeitgeber sich die Option der Anfechtung erhalten, darf er also nicht allein nach der Schwerbehinderung fragen. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) befasst sich mit dem Problem der Zulässigkeit von Fragen nach einer Schwerbehinderung und den rechtlichen Folgen bei entsprechend unwahren bzw. Auch deshalb kommt immer wieder die Frage auf, ob die Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess überhaupt offengelegt werden sollte. Die im Gesetz genannte bevorzugte Einstellung ist meiner Einschätzung nach mit Vorsicht zu betrachten. Arbeitgeber stellen im Bewerbungsverfahren, in Fragebögen und im Vorstellungsgespräch eine ganze Reihe von Fragen. Ich denke nicht, dass im Beamtenrecht Fragen nach einer Schwerbehinderung zulässig sein sollten. 2 I GG. 3, Urteil vom 05. Entsprechend fragen Sie nicht nach einem Almosen oder danach, was der Arbeitgeber gnädigerweise bereit wäre, für Sie auszugeben. Deshalb gilt: Arbeitgeber müssen ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse für derartige Fragen vorweisen können. Anfechtung rechtfertigt (Urteil vom 7. Im Arbeitsrecht wird zwischen sog. Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung eines Bewerbers wurde in der ständigen Rechtsprechung des BAG bislang als zulässig angesehen. Szenario 2: Eine Schwerbehinderung oder Einschränkung ist nicht bekannt. Bei Fragen zum Studium geht es vor allem darum, zu erfahren, wie du vergangene Entscheidungen heute beurteilst und was du daraus gelernt hast. In Bezug auf das Fragerecht des Arbeitgebers gilt, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig ist. Wird die Frage dennoch gestellt, muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden („Recht zur Lüge“). Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag aufgrund der unwahren Antwort nicht anfechten. Damit schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen beim Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht benachteiligt werden, ist die Frage nach der Schwerbehinderung bzw. Darf der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach einer Schwerbehinderung fragen? Ausnahmen beim Fragerecht im Vorstellungsgespräch. Wir verwenden Suchmaschinenoptimierung für den oben aufgeführten Begriff. Sexualdelikte bei Erzieher/innen, Vermögensdelikte bei Kassierern, Verkehrsdelikte bei Berufskraftfahrern. Dem Arbeitgeber wird empfohlen, aus Gründen der Beweisbarkeit neben der für Personalfragen zuständige Person immer eine weitere Person zum Bewerbungsgespräch hinzuziehen. Nach all dem Für und Wider muss letztendlich jeder selbst entscheiden, ob er seine Behinderung bereits in der Bewerbung angibt, oder doch erst im Vorstellungsgespräch darauf hinweist. Die Gerichte erlauben die Frage jedoch hin und wieder, wenn es einen konkreten Bezug zum Arbeitsplatz gibt. Dies ergibt sich aus dem AGG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Leider ist es auch bei solchen Stellenausschreibun… Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber zur ordnungsgemäßen Durchführung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf die besonderen gesetzlichen Pflichten gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern auf die Kenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft angewiesen, so dass aus der Frage nach der Schwerbehinderung kein Indiz für eine Diskriminierung abgeleitet werden … Allgemeine Informationen zu den 15 häufigsten Fragen im Bewerbungsgespräch. 2.1 Im Vorstellungsgespräch Die Frage nach einer Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch ist vor dem Hintergrund der einschlägigen Regelungen des AGG und des SGB IX grundsätzlich nicht mehr zulässig. Unabhängig davon – vor allem bei zulässig gestellten Fragen – sollten Unternehmen wohl überlegen, mit welchen Argumenten sie eine Anfechtung bzw. Wird die Frage dennoch gestellt, muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden („Recht zur Lüge“). Ob ein Arbeitgeber einen Bewerber generell nach einer Schwerbehinderung fragen darf, ist nicht abschließend geklärt. Aber davon abgesehen, dass ein Betriebsrat in vielen … Eine falsche Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage kann im Nachhinein einen Kündigungsgrund oder eine arglistige Täuschung sein. Bei der Schwerbehinderung ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz nur dann zu machen, wenn die Schwerbehinderung die vertragsgemäße Tätigkeit des Arbeitnehmers unmöglich macht. 2 AZR […] Arbeitsrecht: Kündigung wegen Lüge im Vorstellungsgespräch? einem diesbezüglich gestellten Antrag ist im bestehenden Arbeitsverhältnis jedenfalls nach sechs Monaten, dh. Unabhängig davon – vor allem bei zulässig gestellten Fragen – sollten Unternehmen wohl überlegen, mit welchen Argumenten sie eine Anfechtung bzw. Die Suche nach einem Job ist aus Sicht vieler Betroffener schwer. Eine nicht wahrheitsgemäß beantwortete Frage im Vorstellungsgespräch rechtfertigt keine spätere Kündigung, sofern sie nicht ursächlich für den Abschluss des Vertrages war. Das Bundesarbeitsgericht durfte sich vor kurzem mit der Frage herumschlagen, ob eine Lüge auf die Frage nach einer Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch eine spätere Kündigung bzw. Die Frage, ob eine Schwerbehinderu ng vorliegt, ist im Vorstellungsgespräch zulässig. Keine Verpflichtung! Wegen der wahrheitswidrigen Beantwortung der ihm rechtmäßig gestellten Frage kann sich der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess nicht auf seine Schwerbehinderteneigenschaft … Nicht zulässig ist hingegen die Frage, auf was die Schwerbehinderung beruht, wenn dies nicht ohn e weiteres offensichtlich ist. Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss der Arbeitgeber eine Schwerbehinderung bei der Sozialauswahl berücksichtigen. Auch Behinderungen und Erkrankungen, die sich nicht auf die konkret geforderte Arbeitsleistung auswirken, müssen nicht offenbart werden. Die Frage des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin nach einer Schwerbehinderung ist im bestehenden Arbeitsverhältnis jedenfalls nach Ablauf von sechs Monaten (Probezeit) für zulässig erklärt worden. 1 SGB IX), Zahlung einer Ausgleichsabgabe (§ 77 SGB IX) und … Fragerecht des Arbeitgebers. Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch. Fragen nach Vorstrafen sind nur dann zulässig, soweit dies für die in Frage stehende Tätigkeit von Bedeutung ist, z.B. Der Arbeitgeber darf nach Krankheiten fragen, wenn davon die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz abhängt. Ärzte, Piloten und Berufskraftfahrer. Schon im Bewerbungsverfahren ergeben sich für Schwerbehinderte häufig unangenehme Situationen, etwa wenn im Bewerbungsgespräch nach einer (Schwer-)Behinderung gefragt wird. Ist die Schwerbehinderteneigenschaft dagegen nicht offenbart, darf der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nicht danach fragen. Der potenzielle neue Arbeitgeber darf eine Frage dann stellen, wenn er im Hinblick auf die zu besetzende Stelle ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung der Frage hat. Der Bewerber sah sich aufgrund seiner Schwerbehinderung benachteiligt und verlangte von der Beklagten eine Entschädigung von knapp 6.000 Euro (drei Monatsgehälter). Lesezeit: 2 Minuten Arbeitgeber möchten bei der Einstellung von Mitarbeitern oft wissen, ob sie sich mit dem neuen Mitarbeiter "die Gewerkschaft oder einen Betriebsrat in's Haus" holen. Arbeitgeber sollten davon ausgehen, dass die tätigkeitsneutrale Frage nach einer Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren unzulässig ist und der Mitarbeiter deshalb lügen darf. Der Arbeitnehmer darf bei einer zulässigen Nachfrage des Arbeitgebers nicht wahrheitswidrig antworten, wenn er sich auf die Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen berufen will. Für ein Vorstellungsgespräch sollten Sie sich die Antworten auf einige typische Fragen im Voraus überlegen, zum Beispiel die Frage nach ihren Stärken und Schwächen. Dem Bedürfnis nach möglichst umfangreicher Information des zukünftigen Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch sind in bestimmten Bereichen rechtliche Grenzen gesetzt. falschen Angaben (BAG 2 AZR 369/10).. BAG-Urteil zur Zulässigkeit von Fragen im Vorstellungsgespräch, hier insbesondere zur Schwerbehinderung Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) befasst sich mit dem Problem der Zulässigkeit von Fragen nach einer Schwerbehinderung und den rechtlichen Folgen bei entsprechend unwahren bzw. Die Frage nach der Schwerbehinderung ist im bestehenden Arbeitsverhältnis jedenfalls nach Ablauf der Frist des § 90 Abs. SGB IX , zulässig Schwerbehinderung. Bewerbungsgespräch. "Diese Fragen sind nur sogenannten Tendenzarbeitgebern erlaubt, also Parteien oder Kirchen", erklärt Graszt. I. Allgemeines zur Zulässigkeit von Fragen im Vorstellungsgespräch Praxistipp. wahrheitsgemäß zu beantworten ist oder ob nicht gar ein „Recht zur Lüge“ besteht. 1 Nr. Dies gilt aber nur, wenn der Abschluss des Arbeitsvertrags von dieser Frage … einem diesbezüglich gestellten Antrag ist im bestehenden Arbeitsverhältnis jedenfalls nach sechs Monaten, dh. Während die Frage nach einer Schwerbehinderung in der Regel zulässig ist, darf der Arbeitnehmer nicht nach einer Behinderung gefragt werden. Gleichstellung im Vorstellungsgespräch unzulässig. Unzulässige Fragen darf der Bewerber bewusst falsch beantworten. Beantwortung der Frage nach bestehender Schwerbehinderung Es ist die Frage zu beantworten, ob der Bewerber um einen Arbeitsplatz verpflichtet ist, die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung zu beantworten bzw. Auch, wer sich für die Arbeit mit Drogenabhängigen oder als Arzt bewirbt, muss unter Umständen mit einer Frage nach dem Drogenkonsum rechnen. Juli 2011, Az. 1. Zumeist wird das Vorliegen einer Schwerbehinderung aber auch bereits aus den Bewerbungsunterlagen deutlich. Wird immer wieder zum Zankapfel: Fragerecht des Arbeitgebers 20.02.2012. Im Vorstellungsgespräch sollte weder nach einer Behinderung noch nach der Eigenschaft als Schwerbehinderter gefragt werden. Jedenfalls droht, wenn sie gestellt und der Bewerber nicht eingestellt wird, eine Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Diskriminierung. Die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit liegt dann nahe. ); • Frage nach der sexuellen Identität; • Frage nach dem Lebensalter; • Frage nach Behinderung oder Schwerbehinderung. Wenn sich Arbeitssuchende mit Vorstrafe für eine Stelle bewerben, sollten sie im Vorstellungsgespräch ihren Fehltritt nicht von sich aus ansprechen. Vielmehr verhandeln Sie über den Gegenwert Ihrer (potenziellen) Leistung. Rechtliche Konsequenzen zu seinem Nachteil hat das nicht. Begründet wird dies damit, dass im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung für den Arbeitgeber zahlreiche öffentlich-rechtliche Pflichten zu beachten sind - wie etwa die Beteiligung des Integrationsamtes bei Kündigungen, die Ausgestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes … Die Frage nach der Eigenschaft oder dem Grad der Behinderung ist somit unzulässig. Der Arbeitsmarkt ist hart umkämpft und die meisten Kandidaten*innen, die es zum Bewerbungsgespräch schaffen, sind qualifiziert für den Job. Ich würde niemandem empfehlen sich auf eine solche Aussage in einer Stellenbeschreibung zu verlassen. Im Zusammenhang mit der (Neu-)Besetzung eines Arbeitsplatzes entspricht es den Üblichkeiten, dass die einzelnen Bewerber um den Arbeitsplatz Fragen zu ihren persönlichen Umständen gestellt bekommen bzw 2 SGB IX dürfen schwerbehinderte Bewerber nicht benachteiligt werden. In Bezug auf das Fragerecht des Arbeitgebers gilt, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig ist. falschen Angaben (BAG 2 AZR 369/10). #Fragen im Vorstellungsgespräch 10 Fragen zum Studium. In eigener Sache. Unzulässig sind alle Fragen, die – wie die nach der getragenen Unterwäsche - nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist diskriminierend und daher unzulässig. Und das besser im zweiten Vorstellungsgespräch oder gar Einstellungsgespräch (die allerdings auch identisch sein können). Fragen nach laufenden Ermittlungsverfahren sind ebenfalls im Allgemeinen unzulässig (Prinzip der Unschuldsvermutung). Die Antwort einfach offen lassen, ist selbstverständlich auch möglich. Bislang darf die Frage nach einer Schwerbehinderung im Einstellungsgespräch noch gestellt werden. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) befasst sich mit dem Problem der Zulässigkeit von Fragen nach einer Schwerbehinderung und den rechtlichen Folgen bei entsprechend unwahren bzw. Vorstellungsgespräch. Auf die Frage nach dem Namen meiner Sachbearbeiterin bei der Arbeitsagentur nannte ich den Namen und ergriff die Gelegenheit beim Schopf, gleich die Schwerbehinderung zu erwähnen. Stressfragen dienen dazu, dich aus der Re-serve zu … Das Recht des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung des Bewerbers zu fragen, ist nicht ausdrücklich geregelt.. Aber: Gemäß der Regelung in § 164 Abs.
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